MiniTax
Steuern sparen mit nur wenigen Klicks im Monat
MiniTax unterstützt Ihre Mitarbeiter auf sehr einfache Weise, den geldwerten Vorteil bei der Nutzung des Firmenwagens erheblich zu senken.
Mit einer Investition von nur 50 ct* im Monat können Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter die Steuern und Abgaben, die auf den geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens anfallen, erheblich senken.
Hierbei ist es in Einzelfällen möglich, mehr als 15.000 € geringerer geldwerter Vorteil bei nur 6 €* Kosten im Jahr möglich!
Ihre Vorteile mit MiniTax:
- Sie ermöglichen Ihren Firmenwagennutzern eine attraktive Alternative zur 0,03-Prozent-Regelung ohne die Führung eines Fahrtenbuchs
- Sie leisten einen Beitrag zum effizienten Umgang mit Ressourcen und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes
- Sie erhöhen die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber
Wie Sie über diese Vorteile hinaus mit MiniTax von jedem eingesparten Euro beim geldwerten Vorteil Ihrer Mitarbeiter die Kosten für Ihr Unternehmen ebenfalls über 20% senken können, stellen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vor.
So werden Sie durch MiniTax unterstützt:
- Der Firmenwagennutzer erfasst über die sehr nutzerfreundliche und für Mobil- und Smartphones optimierte Internetplattform mit wenigen Klicks im Monat die Tage, an denen er den Firmenwagen nicht oder nur teilweise für den Weg zur Arbeit genutzt hat
- Der Arbeitgeber erhält alle Informationen zur Berechnung des geldwerten Vorteils automatisch in elektronischer Form für alle Dienstwagennutzer über MiniTax zur einfachen und automatischen Weiterverarbeitung

Ihr Ansprechpartner
Volker Gillessen
Tel: +49 (0)2203 5 99 00 60
Fax: +49 (0)2203 5 99 00 61
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Wieso kann mit MiniTax der geldwerte Vorteil so einfach und effektiv gesenkt werden?
Die Ermittlung des geldwerten Vorteils für privat genutzte Firmenwagen erfolgt in der Regel pauschal nach der 1-Prozent- und der 0,03-Prozent-Regelung.
Mit dem BFH-Urteil vom 4.4.2008 gibt es im Rahmen der 1-Prozent-Regelung nun eine weitere Alternative zur Versteuerung der Nutzung des Dienstwagens für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. 2011 wurde das Urteil für die Finanzbehörden in verbindliche Umsetzungsbestimmungen umgesetzt.
Der Zuschlag wird nach dieser neuen Variante nur für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnort und regelmäßiger Arbeitsstätte und nicht pauschal ermittelt. Also nicht pauschal pro Monat mit 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer, sondern für jede durchgeführte Fahrt mit 0,002 Prozent des Listenpreises je gefahrenem Entfernungskilometer.
Als Richtwert gilt: Die Regelung lohnt sich immer dann, wenn ein Firmenwagennutzer weniger als 180 Tage pro Jahr vom Wohnort zur Arbeitsstätte fährt (15 Mal im Monat / 15 x 0,002% = 0,03%). Sie ist aber auch dann von Vorteil, wenn ein Arbeitnehmer nicht die gesamte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen zurücklegt (z.B. Park & Ride) und wenn eine Strecke (Hin- oder Rückfahrt) für dienstliche Zwecke genutzt wurde (z.B. Kundenbesuch). Darüber hinaus ist vom Gesetzgeber sichergestellt, dass diese Methode auf keinen Fall zu einem höheren geldwerten Vorteil als bei der 0,03-Prozent-Regel führen kann.
MiniTax kann somit immer nur zu einer Verbesserung, jedoch niemals zu einer Verschlechterung führen!
Beispiel 1:
Ein Außendienstmitarbeiter fährt im Durchschnitt lediglich ein Mal pro Woche von seiner Wohnung zu einer Betriebsstätte des Unternehmens (4 Mal im Monat). Nach der bisherigen Auslegung der Finanzämter liegt in diesem Fall eine regelmäßige Arbeitsstätte vor, bei der die pauschale Berechnung des geldwerten Vorteils mit 0,03 Prozent je km immer anzuwenden ist.
3.300 € geringer geldwerter Vorteil mit MiniTax
Berechnung des geldwerten Vorteils:

Beispiel 2:
Ein Mitarbeiter bildet auf der Fahrt zu seiner Arbeitsstätte regelmäßig eine Fahrgemeinschaft, so dass er nur bei jeder zweiten Fahrt seinen Firmenwagen einsetzt. Zudem ist er häufiger auf Dienstreise, die er von seiner Wohnung aus beginnt, außerdem legt gelegentlich einen Homeoffice Tag ein.
2.000 € geringer geldwerter Vorteil mit MiniTax
Berechnung des geldwerten Vorteils:

Preise:
Einzelnutzer: 18 €/Jahr
bis 10 Nutzer/Unternehmen: je Nutzer 12 €/Jahr
bis 50 Nutzer/Unternehmen: je Nutzer 8 €/Jahr
ab 50 Nutzer/Unternehmen: je Nutzer 6 €/Jahr
alle Preise zzgl. 19% MwSt.
